Offroadstrecke Rhein-Selz-Park: Herausgabe des Antrags nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung einer Renn- oder Teststrecke an SPD abgelehnt.

Die SPD Nierstein und Schwabsburg hatte am 11.01.2018 unter Berufung auf das Landestransparenzgesetz bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen beantragt, eine Kopie des Antrags zur immissions-schutzrechtlichen Genehmigung zur Einsicht zu erhalten, um sich frühzeitig mit dem Inhalt des Antrags zu befassen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. „Wie wir bereits im letzten Jahr bei Bekanntwerden dieses Antrags mitteilten, ist solch ein Antrag für uns Alle ein Novum und bedarf einer gründlichen Betrachtung“ führt Markus Frank, SPD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Nierstein aus und ergänzt: „Damals hatten wir daher die Stadtspitze gebeten, diesen Antrag allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen und auch juristischen Beistand zur Beratung einzuschalten. Unverständlicherweise ist die Stadtspitze mit Verweis auf das laufende Prüfungsverfahren der Kreisverwaltung darauf nicht eingegangen, obwohl dieser Antrag nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz sicher auch für die weiteren Beratungen über den zurückgestellten Teil des Bebauungsplanes zur nicht gewollten Offroadstrecke wichtige Informationen enthält.“<br />Mit Schreiben vom 01.03.2018 hat uns die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass sie dem SPD-Antrag nicht stattgeben kann, da nach Anhörung des Antragstellers, die Real Work GmbH, dieser der Herausgabe der Unterlagen seine Zustimmung verweigert. Als Begründung wird angeführt, dass „die Unterlagen der Geheimhaltung unterliegen, da ein solches Projekt nicht ein zweites Mal in Deutschland entstehen soll“.

„Wir sind mehr als überrascht und irritiert, dass unserem Antrag auf Übersendung einer Kopie des Antrags nicht stattgegeben wird und es zeigt erneut, wie auch heute noch mit Informationen umgegangen wird. Bei allem Verständnis für vertrauliche bzw. geheime Informationen ist es eine Zumutung für alle an dem Bebauungsplanverfahren beteiligten Gremien der Stadt Nierstein, dass wir im Ungewissen gelassen werden bzw. eine frühzeitige Einbindung / Information über die Absichten der Real Work GmbH nicht stattfindet. Hier werden demokratische Beratungsprozesse durch Zurückhalten von entscheidungsrelevanten Informationen bewusst verhindert. Aber das zieht sich ja wie ein roter Faden seit Jahren durch das ganze Thema Offroadstrecke.“ bilanziert Michael Sander, stellvertretener Fraktionsvorsitzender und erinnert beispielhaft daran, dass im Jahr 2016 den Gremien der Stadt die ganzen Gutachten zum Rhein-Selz-Park zunächst gar nicht zur Verfügung gestellt wurden, aber bereits die Abstimmung über den Bebauungsplan stattfinden sollte.

Die SPD Nierstein und Schwabsburg hat nun im ersten Schritt bei der Kreisverwaltung um Überlassung einer Kopie der Begründung der Real Work GmbH gebeten, damit dann über das weitere Vorgehen entschieden werden kann. „Erst wenn wir die genaue Begründung kennen, können wir reagieren. Auf keinen Fall werden wir die Sache auf sich beruhen lassen!“ erklärt Markus Frank und resümiert: „Man muss sich einfach nur mal vorstellen, dass es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan zur nicht gewollten Offroadstrecke gibt, dass ein Normenkontrollverfahren zum bereits verabschiedeten Bebauungsplan zum restlichen Rhein-Selz-Park anhängig ist und dass dann eine bisher unbekannte Gesellschaft – vermutlich aus der Firmengruppe Richter ? – auftritt, die zur Unzeit einen Antrag zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einerRenn- oder Teststrecke stellt, vorbei an der Rhein-Selz-Park GmbH, an der die Stadt und die Verbandsgemeinde beteiligt sind, und vorbei an den städtischen Gremien, denen die Planungshoheit obliegt. Wir sehen hier auch den Kasernenbeauftragten und Stadtbürgermeister Günther in der Pflicht für Informationsfreiheit/-zugang zu sorgen, und nicht nur einseitig die Interessen möglicher Investoren kritiklos zu begleiten. Es verbietet sich nach unserer Meinung auch, eine Entscheidung der städtischen Gremien zum Bebauungsplan der nicht gewollten Offroadstrecke ohne Kenntnis des Inhalts des Antrags zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Renn- oder Teststrecke herbeizuführen. Wir können schließlich nicht ignorieren, dass dieser Antrag gestellt wurde und dies gerade nicht unter Einbindung aller Beteiligten“.

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